Advokatur Gähler

Rechtsanwalt



Mein Honorar bemisst sich üblicherweise nach Zeitaufwand. Hinzu kommen Spesen und die Mehrwertsteuer.

Sollten Sie in ausländerrechtlichen Angelegenheiten nicht über die nötigen finanziellen Mittel verfügen, um mein Honorar und allfällige Verfahrenskosten zu bezahlen, besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit einer Kostenübernahme durch den Staat. Gerne prüfe ich für Sie, ob die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen.

In Strafsachen besteht zudem in gewissen Fällen die Möglichkeit der amtlichen Verteidigung.